Reformcheck
Mathias Will

Reformcheck Befristung: Vier Jahre auf Probe — und dann?

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Kurz gesagt

Wer neu eingestellt wird, kann künftig bis zu vier Jahre lang befristet arbeiten — ohne dass der Arbeitgeber einen Grund nennen muss. Bisher waren es zwei Jahre. Sechs Vertragsverlängerungen sollen möglich sein. Für Unternehmen heißt das: mehr Spielraum. Für Beschäftigte heißt es: vier Jahre nicht wissen, ob es weitergeht. Kein Kredit, keine Wohnung, kein Kind — wer nicht weiß, ob der Job in acht Monaten noch da ist, plant nichts. Dieselbe Regierung, die über zu wenige Geburten und zu wenige Fachkräfte klagt, macht Planbarkeit zur Ausnahme. Das ist kein Widerspruch aus Versehen — es ist Bilanzlogik: Das Risiko wandert vom Unternehmen zum Beschäftigten, und in keiner Statistik taucht auf, was das kostet.

Es ist die Maßnahme aus dem 34-Punkte-Paket, die nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern den größten praktischen Effekt haben dürfte — und sie hat bislang die geringste öffentliche Aufmerksamkeit bekommen: Die sachgrundlose Befristung soll von 24 auf 48 Monate ausgeweitet werden, mit bis zu sechs Verlängerungen statt bisher drei. Gelten soll das für alle, die bis zum 31. Dezember 2030 eingestellt werden. Zusätzlich soll das Verbot der Vorbeschäftigung fallen — eine erneute “Ersteinstellung” beim selben Arbeitgeber wird möglich — und das Schriftformerfordernis für befristete Verträge soll zum 1. Januar 2027 entfallen. Zeit für einen Reformcheck.

Was wird behauptet?

Die Begründung der Arbeitsministerin: Es gehe darum, Unternehmen zu stärken, die in Innovationen investieren und dafür Personal brauchen. In unsicheren Zeiten, so das Argument, stellten Betriebe eher ein, wenn sie sich nicht sofort dauerhaft binden müssten. Arbeitsrechtliche Praktiker bestätigen die Wirkungsvermutung: Gerade Unternehmen in Transformationsphasen, wachsende Organisationen und projektgetriebene Geschäftsmodelle erhielten mehr Spielraum beim Personalaufbau — die Maßnahme dürfte von allen beratenen Punkten den größten Effekt entfalten. Die Reform ist damit ausdrücklich als Beschäftigungsmotor gemeint: mehr Flexibilität, mehr Einstellungen, mehr Wachstum.

Was passiert bilanziell?

Für das Unternehmen ist die Rechnung eindeutig und rational: Die sachgrundlose Befristung verlagert das unternehmerische Risiko — die Ungewissheit über die künftige Auftragslage — vom Betrieb auf den Beschäftigten. Wer heute unbefristet einstellt, trägt das Risiko selbst und muss im Zweifel kündigen, mit Kündigungsschutz, Fristen und Abfindungen. Wer befristet einstellt, lässt den Vertrag einfach auslaufen. Das ist bilanziell ein Gewinn — er kostet den Bundeshaushalt nichts und taucht in keiner Ausgabenzeile auf. Der Verdi-Vorsitzende bringt es auf den Punkt: Die Ausweitung verlagere das unternehmerische Risiko auf die Beschäftigten. Genau das ist ihr betriebswirtschaftlicher Zweck. Die Frage des Reformchecks lautet: Wo landet dieses Risiko real — und was richtet es dort an?

Was passiert real?

Real trifft es eine Gruppe, die schon heute überproportional betroffen ist. Nach Auswertungen der Hans-Böckler-Stiftung waren zuletzt fast 38 Prozent aller Neueinstellungen befristet — bei jungen Beschäftigten unter 25 Jahren fast die Hälfte (48,4 Prozent), bei Hochschulabsolventen 41,1 Prozent, bei Menschen ohne Ausbildungsabschluss sogar 50,2 Prozent. Befristung ist längst der Normalfall des Berufseinstiegs. Die Reform verdoppelt die Zeit, die dieser Zustand andauern darf.

Und hier beginnt der reale Schaden, den keine Bilanz erfasst. Wer nicht weiß, ob der eigene Arbeitsvertrag in acht Monaten noch gilt, trifft keine langfristigen Entscheidungen. Er bekommt keinen Immobilienkredit — Banken bewerten befristete Verträge als Ausschlusskriterium. Er unterschreibt zögerlicher einen Mietvertrag. Er verschiebt die Familiengründung. Er meldet sich seltener krank und engagiert sich seltener gewerkschaftlich, weil er die Verlängerung nicht gefährden will — die Abhängigkeit vom Wohlwollen des Arbeitgebers ist strukturell eingebaut. Vier Jahre Unsicherheit sind nicht zweimal zwei Jahre; sie sind eine Lebensphase.

Der ökonomisch entscheidende Punkt aber ist die Produktivität. Befristete Beschäftigte werden seltener weitergebildet — für den Betrieb rechnet sich die Investition in jemanden nicht, der in achtzehn Monaten weg sein könnte. Umgekehrt investieren auch die Beschäftigten weniger in betriebsspezifisches Wissen, das sie nach dem Auslaufen nirgends verwerten können. Genau dieses gegenseitige Investieren — Erfahrung, Qualifikation, eingespielte Teams — ist die Substanz, aus der Produktivität entsteht. Ein Land, das über Fachkräftemangel klagt, macht die Bindung von Fachkräften zur Ausnahme.

Und dann ist da der Widerspruch, der die ganze Reformagenda durchzieht. Dieselbe Koalition begründet ihre Rentenreform damit, dass zu wenige Erwerbstätige zu viele Ruheständler versorgen müssten. Dieselbe Koalition kürzt beim Elterngeld und wundert sich über die Geburtenrate. Und dieselbe Koalition beschließt nun, dass junge Beschäftigte vier Jahre lang nicht wissen sollen, ob sie im nächsten Jahr noch ein Einkommen haben. Kinder plant man nicht auf Abruf. Wer die Demografie zur Jahrhundertaufgabe erklärt und gleichzeitig Planbarkeit abschafft, arbeitet gegen sein eigenes erklärtes Ziel.

Der Einwand — und warum er zu kurz greift

Der stärkste Einwand ist ernst zu nehmen: Ein befristeter Job sei besser als gar keiner. Wenn Unternehmen in unsicheren Zeiten nur deshalb nicht einstellen, weil sie sich nicht dauerhaft binden wollen, dann schafft Flexibilität tatsächlich Beschäftigung — und Befristung wirkt als Brücke in unbefristete Arbeit. Daran ist richtig, dass Einstellungsentscheidungen unter Unsicherheit gehemmt sein können, und richtig ist auch: Für neu gegründete Unternehmen erlaubt das Gesetz schon heute vier Jahre sachgrundlose Befristung (§ 14 Abs. 2a TzBfG) — für eine Situation echter, existenzieller Unsicherheit.

Aber genau daran zeigt sich die Schwäche des Einwands. Das geltende Recht kennt bereits alle Werkzeuge für echte Unsicherheit: die Befristung mit Sachgrund für Projekte, Vertretungen und schwankenden Bedarf; die Vier-Jahres-Regel für Start-ups; die Probezeit für die Eignungsprüfung. Was die Reform hinzufügt, ist nicht ein fehlendes Instrument, sondern die Ausdehnung der Ausnahme zur Regel — für jeden Arbeitgeber, für jede Einstellung, ohne jede Begründungspflicht, verbunden mit dem Wegfall der Schriftform und des Vorbeschäftigungsverbots. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sieht darin eine mögliche Hebelwirkung gegen den Kündigungsschutz — vier Jahre “Probe” sind faktisch vier Jahre ohne Kündigungsschutz. Und die Brücken-These trägt nicht so weit, wie sie behauptet: Wenn Befristung verlässlich in feste Stellen mündete, bräuchte niemand sechs Verlängerungen. Sechs Verlängerungen sind keine Brücke. Sie sind ein Laufband.

Fazit

Die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung ist der Musterfall der Bilanzlogik: Ein Risiko wird nicht beseitigt, sondern verschoben — vom Unternehmen zum Beschäftigten, wo es in keiner Statistik auftaucht. Auf dem Papier entsteht Flexibilität, real entsteht Unsicherheit: weniger Weiterbildung, weniger Bindung, weniger Produktivität, weniger Familiengründung. Deutschland braucht keine Beschäftigten auf Abruf, sondern Menschen, die ihr Leben planen können — das ist die Voraussetzung von allem, was sich diese Regierung sonst vornimmt. Vier Jahre Unsicherheit sind kein Aufschwungprogramm. Sie sind eine Hypothek auf die Zukunft, die jemand anders abbezahlt.


Quellen: Beschluss des Koalitionsausschusses vom 01.07.2026 (“Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung”); Ebner Stolz, Analyse zum Reformpaket (48 Monate, sechsmalige Verlängerung, erneute Ersteinstellung, Wegfall Schriftform zum 01.01.2027); Personalwirtschaft, “AU ab Tag 1 und sachgrundlose Befristung bis 48 Monate” (07/2026, Einschätzungen von Arbeitsrechtlern und Ministerin Bas); ver.di, Frank Werneke, sowie DGB, Yasmin Fahimi (Kritik, 07/2026); IAB zur Hebelwirkung gegen den Kündigungsschutz (07/2026); Hans-Böckler-Stiftung / Statistisches Bundesamt zu Befristungsquoten bei Neueinstellungen (38 %; unter 25 Jahren 48,4 %; Hochschulabsolventen 41,1 %; ohne Ausbildungsabschluss 50,2 %); § 14 Abs. 2 und Abs. 2a TzBfG (geltendes Recht).

Der Maßstab hinter dieser Analyse — reale Kapazitäten statt Bilanzlogik — ausführlich erklärt in unserem Grundlagentext.